Praxis für klassische Homöopathie und Gestalttherapie
Homöopathische Behandlung
Die homöopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese und Untersuchung. Ziel ist es, alle Informationen, die Ihren gegenwärtigen Zustand und dessen Entstehung beschreiben zusammenzutragen. Dazu gehören alle Symptome mit denen sich Ihre Erkrankung zu erkennen gibt sowie alle andere Beschwerden die Sie zusätzlich haben oder eventuell auch früher einmal hatten. Zusätzlich ist es mir wichtig, Sie als Mensch kennenzulernen und Ihre emotionale und geistige Verfassung zu verstehen.
Bei chronischen Leiden sollten Sie für die Erstanamnese deshalb mindestens 1 – 2 Stunden einplanen. Akutbehandlungen sind natürlich deutlich kürzer.
Haben Sie bereits Befunde und Untersuchungsberichte anderer Therapeuten und Ärzte bringe Sie diese zur Anamnese bitte mit.
Nach der vollständigen Erfassung der Krankengeschichte erfolgt die Auswertung mittels Computerrepertorisation und Abgleich mit der Arzneimittellehre (Materia Medica).
Als Arznei kommen ausschließlich Einzelmittel als Globuli oder Dilution (Verdünnung) zur Anwendung. Die Auswahl des Mittels erfolgt höchst individuell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten.
Nach erfolgter Mittelgabe ist mir die Verlaufskontrolle sehr wichtig. Bitte melden Sie sich deshalb wie vereinbart, bei Bedarf natürlich auch gern jederzeit.
Was kann homöopathisch behandelt werden?
Ziel der Therapie ist die Aktivierung der Selbstheilungskräfte und damit die Förderung der Selbstregulation des Körpers. Da alle Funktionen des Organismus dieser Selbstregulation unterliegen, erstreckt sich das Spektrum der Einsatzmöglichkeiten entsprechend weit. Häufige Beschwerden in meiner Praxis sind vor allem:
• Allergien
• Hautausschläge
• Akute Infekte oder Infektanfälligkeit
• Menstruations- oder Wechseljahresbeschwerden
• Verdauungsstörungen
• Chronische Schmerzzustände
• Psychosomatische Störungen
• Schlafstörungen
• Erschöpfungszustände
• Verhaltens- und Konzentrationsprobleme
• Ängste.
Homöopathisch zu arbeiten bedeutet für mich keinesfalls, schulmedizinische Verfahren pauschal abzulehnen. Notwendige Medikamente werden nicht abgesetzt, anderweitig erforderliche Maßnahmen werden nicht verzögert, schulmedizinische Untersuchungsergebnisse und Laborwerte helfen mir sogar zur klinischen Orientierung und als Verlaufsparameter. Einziger Maßstab darf hier das Wohl der Patienten sein.
Sie benötigen Hilfe?
Als Heilpraktikerin sind meiner Arbeit durch gesetzliche Regelungen Grenzen gesetzt. So dürfen bestimmte Infektionskrankheiten (siehe Infektionsschutzgesetz §§ 6, 7, 24) nur vom Arzt behandelt werden. Darüberhinaus kann es sinnvoll oder geboten sein, im Rahmen der Sorgfaltspflicht andere Therapeuten oder Ärzte hinzuzuziehen.
Gerne besprechen wir Ihre persönliche Situation in einem individuellen Beratungsgespräch.
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